15.06.2012   Neuregelung der Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung

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Wer kennt sie nicht, die großen Schilder an den Landesgrenzen, mit denen das Saarland seine Besucher auf eine originelle Art begrüßt. Dass aber aus dem Ausflug in unser schönes Nachbarbundesland  keine Enttäuschung wird, sollten besonders die Besucher  aus Rheinland-Pfalz, die dort Vorbereitungskurse und Fischerprüfungen absolvieren möchten, einiges beachten.

Die bisherige Praxis, die es Bürgern aus Rheinland-Pfalz in großzügiger Art und Weise erlaubte, Kurs- und Prüfungsort frei zu wählen und denen dann bei ihrer Heimatgemeinde ein Fischereischein ausgestellt wurde, ist zukünftig nicht mehr möglich.

Nach Informationen aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sind die unteren Fischereibehörden angewiesen, bei der Erteilung von Fischereischeinen zukünftig einige Dinge zu beachten.

So dürfen saarländische Fischereischeine nach deren Ablauf in ein rheinland-pfälzisches Exemplar nur umgeschrieben werden, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung des erstgenannten auch tatsächlich Bürger des Saarlandes war.  Ähnlich verhält es sich mit der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines, zu dem unbedingt ein rheinland-pfälzisches Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden muss.

Damit wurde auf die Beschwerden vieler rheinland-pfälzischer Ausbilder, die entlang der Landesgrenze Vorbereitungskurse anbieten, reagiert. Wie berichtet, mussten immer wieder Kurse abgesetzt werden, weil aufgrund der günstigeren Rahmenbedingungen viele Bürger aus Rheinland-Pfalz zum Nachbarn abgewandert waren.