Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt einen von der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Fischereibehörde ausgestellten Fischereischein. Diesen erhält man erst nach Vorlage eines Zeugnisses, in dem die erfolgreiche Teilnahme an einer Fischerprüfung bescheinigt wird.

Der Landesfischereiverband Pfalz bietet an vielen Orten Präsenzkurse an. Die Ausbildung erstreckt sich auf die 5 Gebiete Allgemeine Fischkunde und Fischkrankheiten, Süßwasserfische, Muscheln und Krebse, Meeresfische, Gewässerkunde, Natur- und Tierschutz in der Angelfischerei sowie Gerätekunde. Über den jeweiligen Ausbilder erhält der Teilnehmer die Lernhefte der Fa. HEINTGES und ein Buch mit allen in Rheinland-Pfalz verwendeten Prüfungsfragen. Außer der Kursgebühr von 100 (bis 18 Jahre) bzw. 150 Euro und der Prüfungsgebühr in Höhe von 29 Euro entstehen keine weiteren Kosten, das Lernmaterial ist in der Kursgebühr enthalten.

Die Ausbilder sind alle in Besitz eines Fischereischeines und für die Ausbildung lizenziert. Sie planen die Kurstermine individuell nach ihrer persönlichen Freizeit und nach Vefügbarkeit der Räumlichkeiten. Sie sind ehrenamtlich tätig und meist noch berufstätig. Haben Sie bitte Verständnis, dass nicht auf alle terminlichen Einzelwünsche der Teilnehmer Rücksicht genommen werden kann.

Die Prüfungen finden bis zu 4 mal jährlich bei den unteren Fischereibehörden der Städte und Kreise statt. Die Prüfung erfolgt in schriftlicher Form. Hierzu erhält der Teilnehmer einen Fragebogen mit je 10 Fragen/Gebiet in programmierter Form. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von je 10 Fragen mindestens 7 richtig beantwortet wurden. Hier finden Sie eine Beispielprüfung.

Eine nichtbestandene Prüfung kann erst zum nächsten Termin wiederholt werden. Hierbei müssen erneut alle 50 Fragen bearbeitet werden. Der Besuch eines weiteren Kurses ist nicht erforderlich, kann allerdings bei Bedarf kostenlos in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Personen, denen aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung eine Teilnahme an Kurs und/oder Prüfung nicht möglich ist, kann auf Antrag ein Sonderfischereischein ausgestellt werden. Beim Angeln ist, ebenso wie beim Jugendfischereischein, der Kindern und Jugendlichen von 7 bis 16 Jahren erteilt werden kann, die Anwesenheit eines Fischereischeininhabers zwingend vorgeschrieben.

Fragen beantwortet Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige untere Fischereibehörde. Auch unsere Ausbilder stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise:

§§ 33 bis 37 LFischG (Landesfischereigesetz)

§§ 3 bis 9 LFischO (Landesverordnung zur Durchführung des LFischG)